Die N.I.E. Nummer in Spanien ist die
Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger, der nicht die
spanische Staatsbürgerschaft besitzt und in Spanien Rechtsgeschäfte
tätigen möchte.
Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr
beurkunden darf, wenn die N.I.E. Nummer nicht vorgelegt wird. Die
Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle
Kaufurkunde, ohne den Ausweis der N.I.E. Nummern nicht eintragen
darf.
Die N.I.E. Nummer wird zur Steuernummer, auch N.I.F.
genannt, wenn die natürliche Person bei der spanischen Finanzbehörde
angemeldet wird.
Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 3
Wochen. Hierfür benötigen wir eine notarielle Vollmacht und 3
amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises.
Sollten Sie die N.I.E Nummer nicht schnellstmöglich benötigen, können Sie die
N.I.E Nummer auch beim spanischen Konsulat, welches für Ihren
Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich zuständig ist,
persönlich beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60/90 Tagen
betragen.
Für unsere Kunden beantragen wir die N.I.E. Nummer in Spanien kostenlos.