↑TOPIMMOBILIEN | Ihr Partner in Spanien


Die N.I.E. [N.I.F.]Nummer in Spanien

Die N.I.E. Nummer in Spanien ist die Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger, der nicht die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und in Spanien Rechtsgeschäfte tätigen möchte.

Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die N.I.E. Nummer nicht vorgelegt wird. Die Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis der N.I.E. Nummern nicht eintragen darf.
Die N.I.E. Nummer wird zur Steuernummer, auch N.I.F. genannt, wenn die natürliche Person bei der spanischen Finanzbehörde angemeldet wird.

Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 3 Wochen. Hierfür benötigen wir eine notarielle Vollmacht und 3 amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises.
Sollten Sie die N.I.E Nummer nicht schnellstmöglich benötigen, können Sie die N.I.E Nummer auch beim spanischen Konsulat, welches für Ihren Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich zuständig ist, persönlich beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60/90 Tagen betragen.


Hinweis: Nicht nur beim Immobilienkauf, auch die Erbschaftsannahme in Spanien erfordert unbedingt die Vorlage der N.I.E Nummer, nicht nur wegen der persönlichen steuerlichen Zuordnung der spanischen Erklärung der Erbschaftssteuer.

Für unsere Kunden beantragen wir die N.I.E. Nummer in Spanien kostenlos.